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Fernwartung
Hilfestellung in allen Onlinebanking-Fragen
Haben Sie Problem mit Ihrem Online-Banking Programmen? Wir helfen Ihnen gerne. Mit unserem Fernwartungsprogramm "GotoAssist" können wir uns schnell und einfach auf Ihren Bildschirm schalten und Ihnen bei Ihrem Problem helfen.
So funktionierts
Durch die Fernwartung GoToAssist können wir uns von der Raiffeisenbank Schrobenhausener Land eG aus auf Ihren Bildschirm schalten. Das Problem können wir dadurch ohne großen Zeitaufwand schnell und einfach analysieren und beheben.
Die Fernwartung funktioniert nur mit Ihrer Zustimmung. Schließen Sie vor dem Support alle vertraulichen Programme und Fenster. Sie können die Fernwartung jederzeit von sich aus beenden.
Rufen Sie uns unter der Nummer 08433/9412-15 (Herr Kienast) oder Durchwahl -23 (Herr Weindl) an und klicken Sie untenstehenden Link an. Danach müssen Sie Vor-/Nachname und Kontonummer eingeben.
Anschließend werden Sie zur Eingabe einer Viewer-Nummer gebeten, die Sie von uns erhalten. Mit Starten der Fernwartung stimmen Sie der Nutzung zu. Und losgehts.
1. Gegenstand der Fernwartungsvereinbarung
Gegenstand dieser Vereinbarung sind Fernwartungsleistungen der Raiffeisenbank Schrobenhausener Land eG (Bank) bezogen auf vertragsgegenständliche Software auf den EDVAnlagen des Kunden in der/in den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorgefundenen Konfiguration(en). Hierzu wird die Software TeamViewer in der aktuellen Version von der Bank zur Verfügung gestellt. Die Fernwartungsleistungen beschränken sich ausschließlich auf die aktuelle Programmversion. Nicht Gegenstand des Vertrages ist die Wartung von Fremdsoftware und Computerhardware.
Der Kunde gestattet ausdrücklich, dass der Ablauf der Fernwartung, wie im Kundenleitfaden beschrieben, von der Bank protokolliert und für Beweiszwecke archiviert wird.
2. Leistungen
Der Fernwartungsservice wird zu den üblichen Geschäftszeiten der Bank erbracht.
Folgende Leistungen sind Bestandteil des Fernwartungsservices:
- Unterstützung und Hilfeleistung bei der Installation der vertragsgegenständlichen Software
- Unterstützung bei Problemen in der Anwendung
- Analyse von Fehlersituationen und Ablaufstörungen der Anwendung
- Suche nach möglichen technischen Fehlerursachen in der Anwendung
3. Pflichten des Kunden
Der Kunde hat stets die aktuelle lizenzierte Version der vertragsgegenständlichen Software zu nutzen. Zur Fehleranalyse durch die Bank hat der Kunde den Fehler möglichst genau zu beschreiben. Der Kunde trägt selbst die Verantwortung für die aktuelle Datensicherung in geeigneter Form, die auch eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung der Daten gewährleistet. Der Kunde hält sich bei der Feststellung, Eingrenzung und Beseitigung von Fehlern an die Empfehlungen der Bank. Der Kunde hat seine EDV-Systeme und Datenbestände durch geeignete organisatorische und technische Vorkehrungen wie z. B. Passwortschutz, Firewallsysteme und Virenscanner hinreichend zu schützen. Gelangt der Berater im Verlauf der Fernwartung in Kenntnis sicherheitsrelevanter Passwörter, wird der Kunde diese unmittelbar nach Abschluss der Fernwartung ändern.
4. Urheberrechte und sonstige Schutzrechte
Gegenstand der Vereinbarung ist die Fernwartung der vertragsgegenständlichen Software. Bestehende Urheberrechte und sonstige Schutzrechte an der vertragsgegenständlichen Software werden durch die Fernwartung nicht berührt. Die bisherigen Regelungen, Urheberschaften und sonstige Schutzrechte bleiben weiter bestehen.
5. Gewährleistung/Haftung
Es gelten die gesetzlichen Regelungen mit folgenden Abweichungen:
Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde die Software selbst ändert oder von Dritten ändern lässt. Die Bank haftet bei Schäden aller Art, auch für unerlaubte Handlungen, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit und der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung der Bank auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schadenersatzansprüche wegen etwa übernommener Garantien, für Haftungen nach dem
Produkthaftungsgesetz sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Ein Mitverschulden des Kunden wird zu Gunsten der Bank berücksichtigt. Bei Datenverlust oder -beschädigung haftet die Bank nur in Höhe der Wiederherstellungskosten bei Vorliegen von Sicherungskopien.
6. Datenschutz und Geheimhaltung
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten auf seinen EDV-Anlagen unter Beachtung der jeweils gültigen Datenschutzvorschriften, insbesondere dem BDSG und dem BayDSG erfolgt und auch den für den Kunden ggf. besonders geltenden
Datenschutzvorschriften Rechnung trägt. Die Fernwartung erfolgt im Auftrag. Der Kunde trägt die Verantwortung für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Fernwartung durch die Bank. Nur wenn die Zulässigkeit der Fernwartung offensichtlich nicht gegeben ist, wird die Bank den Kunden
darauf hinweisen. Die Bank hat die von ihr mit der Fernwartung betrauten Mitarbeiter zur Einhaltung von Datenschutz und Geheimhaltung verpflichtet und schriftlich über die Konsequenzen eines Daten- und Geheimnismissbrauchs belehrt. Die Bank ist verpflichtet, personenbezogene Daten, die sie
bei der Wartungsmaßnahme erhalten hat, unverzüglich zu löschen, sobald diese Daten für die Wartungsmaßnahme nicht mehr benötigt werden. Ausgenommen ist die unter 1. vereinbarte Protokollierung der Wartungsmaßnahme selbst. Die Bank wird sämtliche ihr auf Grund der Durchführung der Vereinbarung bekanntgewordenen betrieblichen Abläufe, sonstigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und Passwörter des Kunden streng vertraulich behandeln. Der Bank ist untersagt, Kenntnisse oder Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Fernwartung beim oder vom Kunden erhält, in irgendeiner Weise für sich selbst oder für Dritte zu verarbeiten und/oder zu nutzen.
7. Sonstige Vereinbarungen
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank (AGB) Vertragsbestandteil sind. Die AGB liegen in den Kassenräumen der Bank zur Einsichtnahme aus und werden auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Sitz der Bank.