Immobilien vermieten

Professionelle Immobilienvermarktung in der Region

Eine Immobilie zu vermieten und passende Mieter zu finden, kann eine Herausforderung sein. Nutzen Sie darum unsere langjährige Erfahrung als Immobilienexperten in der Region und profitieren Sie von unserem Service. Wir rücken Ihre Immobilie ins rechte Licht und begleiten Sie bei der Suche nach geeigneten Interessenten

Steuern sparen als Vermieter

So senken Vermieter ihre Steuerlast

Als Vermieter senken Sie Ihre Steuerlast, indem Sie alle Aufwendungen für die Vermietung steuerlich absetzen. Dazu zählen auch die laufenden und wiederkehrenden Kosten aus Betrieb und Vermarktung. Investitionen, mit denen Sie das Haus instand halten, dürfen Sie ebenfalls steuerlich geltend machen. Im Gegensatz zu Selbstnutzern dürfen Sie als Vermieter auch die Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie Darlehenszinsen und Verwaltungskosten angeben. Die Einnahmen und Ausgaben zu Ihrer vermieteten Immobilie tragen Sie in der Anlage V "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" zu Ihrer Einkommensteuererklärung ein.

Sofort oder über mehrere Jahre verteilt absetzbar?

Abschreibungen für vermietete Gebäude

Kosten, die Sie nicht sofort, sondern nur über mehrere Jahre verteilt steuermindernd geltend machen können, werden Abschreibungen genannt. Zu diesen Kosten zählen die Anschaffungs- und Herstellungskosten Ihrer vermieteten Immobilie. Aus Sicht des Gesetzgebers nutzt sich ein Gebäude mit der Zeit ab und verliert jedes Jahr etwas an Wert – daher der Begriff "Abschreibung". Als Eigentümer dürfen Sie die Anschaffungs- und Herstellungskosten als Werbungskosten unter dem Punkt "Absetzung für Abnutzung" (AfA) eintragen.
Wichtig: Grundstücke und selbst genutztes Wohneigentum können nicht abgeschrieben werden.

Kostenarten im Überblick

  Anschaffungskosten Erhaltungs-aufwendungen Herstellungskosten
Beispiele Kaufpreis für Bestandsimmobilie,
Maklergebühren, Notarkosten,
Grunderwerbssteuer
Fahrstuhl-Reparatur, neue Fenster, Austausch von defekten Fliesen Neubau, Vergrößerung von Wohnraum durch Dachausbau, Anbau einer Terrasse
Wie absetzbar? Als Abschreibung (AfA) über einen Zeitraum von bis zu 50 Jahren verteilt Sofort im Jahr der Bezahlung oder verteilt auf 2 bis 5 Jahre Als Abschreibung (AfA) über einen Zeitraum von bis zu 50 Jahren verteilt
Wichtig! Anschaffungsnebenkosten werden zum Kaufpreis hinzugerechnet. Abgrenzung zu Herstellungskosten beachten Auf Antrag unter 4.000 Euro sofort absetzbar

Wer zahlt was?

Diese Kosten darf der Vermieter umlegen

Regelmäßige und fortlaufend entstehende Kosten dürfen Sie als Vermieter auf den Mieter umlegen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Grundsteuer,
  • Kosten für die Wasserversorgung,
  • Warmwasser- und Heizkosten,
  • Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung,
  • Aufzugskosten,
  • Straßenreinigung und Müllgebühren,
  • Hausreinigung,
  • Gartenpflege,
  • Beleuchtung, zum Beispiel im Treppenhaus,
  • Gebäudeversicherungskosten und
  • sonstige Betriebskosten, zum Beispiel Wartungskosten für Rauchmelder.

Diese Kosten muss der Mieter nicht zahlen

Der Vermieter muss für Kosten der Erhaltung und Verwaltung aufkommen. Das sind unter anderem:

  • Hausverwaltung,
  • Bewachungskosten für das Objekt,
  • Kosten für Arbeitsmittel und Geräte,
  • Instandhaltungs- und Reparaturkosten, falls zum Beispiel die Fassade neu gestrichen wird oder die Heizung defekt ist,
  • Bank- und Kontoführungsgebühren des Vermieters,
  • Neuanlage eines Gartens und
  • Installation von Rauchmeldern oder Feuerlöschern.